Tachojustierung - KFZ Tachometer
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     Das große Thema Tachojustierung am Auto und Motorrad
Tachojustierung ist unter Autotunern sehr beliebt aber auch sehr umstritten. Viele meinen mit der Tachjustierung werde nur Unfug getrieben und es gehöre generell verboten die Tachojustierung anzuwenden. Momentan sieht die Rechtsprechung wohl so aus, das eine Tachojustierung die rein privaten Zwecken dient noch nicht verboten ist.

Tachojustierungen am KFZ

Eine entsprechende Gesetzesvorlage die das ändern soll scheint aber schon in Vorbereitung zu sein. Auf jeden Fall verboten ist die Veränderung der Tachoeinstellung bei gemieteten und bei geleasten Fahrzeugen. Wer bei der Versicherung einen falschen Tachostand angibt kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Informieren Sie sich bitte ob an Ihrem Fahrzeug eine Tachojustierung vorgenommen werden darf, damit Sie keine böse Überraschung erleben.

Eine Tachojustierung ist grundsätzlich bei analogen und digitalen Tachometern möglich. Viele Anbieter von Tachojustierungen bieten einen umfassenden Service bei dem Sie sogar den ausgebauten Tacho zusenden können. Wer sich gut auskennt kann sich natürlich auch die Tacho Software inklusive dem handgerät kaufen und die Tachoeinstellung selber vornehmen.

Beachten Sie auf jedenfall die aktuelle rechtliche Lage wenn Sie einen Tachoservice in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen wollen!

 

 

 

 

Achtung Änderung in der Gesetzgebung: Tacho Manipulation wird zur Straftat

Wer den Tacho am Auto manipuliert, muss künftig mit saftigen Strafen rechnen. Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe in Absprache mit Justizministerin Brigitte Zypries heute in Berlin angekündigt. "Illegale Änderungen am Kilometerzähler können künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden", sagte Stolpe. "Auch Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, werden wir künftig hart bestrafen." Anders als etwa in der Schweiz oder Frankreich drohte hierzulande bislang in der Regel kein juristischer Ärger, wenn Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Laufleistung künstlich "verjüngt" wurden. - Quelle www.heise.de Beachten Sie diese Infos bitte zwingend!